Ende Februar wurden die IPV-Formulare 2024 an die Anspruchsberechtigten versandt. Auf der Vorderseite bitten wir Sie, die Angaben zu kontrollieren und allenfalls eine Korrektur oder Ergänzung anzubringen. Auf der Rückseite finden Sie einige Fragen, welche Sie zu beantworten haben. Anschliessend muss der Antrag unterschrieben und ans uns retourniert werden. Sollten Sie die Krankenkasse gewechselt haben, bitten wir Sie, eine Kopie der aktuellen Police beizulegen. Das Antragsformular kann unvollständig nicht bearbeitet werden und müsste an Sie zurückgesandt werden. Dies führt im Ablauf und schliesslich in der Auszahlung zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) alle Kantone die Prämienverbilligung ab 1. Januar 2014 direkt an die Krankenkasse auszahlen müssen.
Ab dem 1. Januar 2020 erhalten neu alle versicherten Kinder, deren Eltern eine maximale einfache satzbestimmende Steuer von 1600 Franken und kein steuerbares Vermögen ausweisen, eine einheitliche IPV in der Höhe von 80 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie. Zudem wird für Personen, die ein steuerbares Vermögen ausweisen, keine IPV mehr entrichtet. Dürfen wir Sie bitten, die Formulare möglichst zeitnah zu retournieren, spätestens bis 15.12.2024.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Krankenkassenkontrollstelle: Telefon: 058 346 80 10 E-Mail: info@bottighofen.ch