Anlässlich seiner Sitzung vom 01. Juli 2025 hat der Gemeinderat folgende Entscheide getroffen
Mit Entscheid vom 01. Januar 2023 hat der Gemeinderat das Stellenpensum des Gemeindepräsidiums von 50 % auf 60 % erhöht. Mit der Erhöhung wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass dem Präsidium, zusätzlich zu den vielfältigen Aufgaben, welche das Präsidium umfasst, auch relevante operative Tätigkeiten zugewiesen waren. Der Gemeinderat hat in der Folge das Pensum für das Präsidium regelmässig überprüft. Per 01. Januar 2026 wird die Zusammenarbeit mit Energie Kreuzlingen im Bereich der Technischen Werke starten. In diesem Zuge kann das Präsidium von operativen Tätigkeiten entlastet werden. Aus diesem Grund wird das Arbeitspensum des Präsidiums per 01. Januar 2026 von 60 % auf neu 50% reduziert.
Die Arbeiten für die Umgestaltung des Zugangs zur Badi "Röösli" und des Spielplatzes in der Badi wurden zum Preis von CHF 128'158.85 inkl. MWST an die Firma Otto Keller Gartenbau AG, Zihlschlacht, vergeben. Zur Offertstellung wurden insgesamt sieben Unternehmungen angefragt. Die Ausführung der Arbeiten ist für Spätsommer / Herbst 2025 geplant. Ein Übersichtsplan der "neuen Badi" wird in der Badi gezeigt oder ist auf unserer Website www.bottighofen.ch in der Rubrik "Aktuelle Projekte" einsehbar. Wir freuen uns, Sie 2026 in einer noch attraktiveren Badi begrüssen zu können.
Für die Sanierung der Trafostation Pfaffenfeld sprach die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 einen Kredit in der Höhe von CHF 170'000. Der Gemeinderat vergibt die Sanierungsarbeiten für die Trafostation Pfaffenfeld an die Pfister AG, 8546 Islikon für CHF 158'230.30.
Mit Entscheid vom 20. Mai 2025 hat die Gemeindeversammlung das revidierte Beitragsreglement Kultur- und Naturobjekte der Politischen Gemeinde Bottighofen vom 11. Juni 2024 genehmigt. Der Gemeinderat setzt das neue Reglement per 01. Juli 2025 in Kraft.
Im Zusammenhang mit der Realisierung der Bauprojekte der Politischen Gemeinde und insbesondere demjenigen der Schulgemeinde stellen sich verschiedene eigentumsrechtliche Fragen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe hat einen Vorvertrag ausgearbeitet, welcher von beiden Behörden genehmigt wurde. Der Vorvertrag bestimmt die heute bekannten Regelungen für den Abschluss von späteren Hauptverträgen (Abtretungen / Dienstbarkeiten). Der Vertrag ist öffentlich und kann eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht erteilt:
Mohr Karsten, geb. 1972, deutscher Staatsangehöriger, sowie dessen Ehefrau
Mohr geb. Wübbeling Silke, geb. 1976, deutsche Staatsangehörige, beide wohnhaft Müligässli 23, 8598 Bottighofen.
Schill Wolfgang, geb. 1977, deutscher Staatsangehöriger, dessen Ehefrau
Schill geb. Kreissl Natalie, geb. 1976, deutsche Staatsangehörige, sowie dessen Kindern
Schill Klara, geb. 2013, deutsche Staatsangehörige und
Schill Felix, geb. 2015, deutscher Staatsangehöriger, alle wohnhaft Müligässli 23, 8598 Bottighofen.