Festlegung des Amtsantritts von Monika Senn als Gemeinderätin für die Restdauer der Legislatur 2023 - 2027 Am 18. Januar 2026 wurde Monika Senn für die Restdauer der Legislatur 2023 – 2027 zur Gemeinderätin gewählt. Der Amtsantritt wurde vom Gemeinderat auf den 02. Februar 2026 festgelegt. Der Gemeinderat freut sich auf die Zusammenarbeit.
Festlegung des Amtsantritts von Marion Sontheim als Gemeindepräsidentin für die Restdauer der Legislatur 2023 - 2027 Am 18. Januar 2026 wurde Marion Sontheim für die Restdauer der Legislatur 2023 – 2027 zur Gemeindepräsidentin gewählt. Der Amtsantritt wurde vom Gemeinderat auf den 02. Februar 2026 festgelegt.
Festlegung des Lohns des Gemeindepräsidiums per 01. Februar 2026 Per 01. Februar 2026 erfolgte die Amtseinsetzung von Marion Sontheim als Gemeindepräsidentin. Die Entschädigung für die Ausübung wurde auf CHF 75'000 pro Jahr bei einem 50 %-Pensum festgelegt. Dies entspricht bei einem theoretischen Arbeitspensum von 100% einer Entschädigung von CHF 155'000 pro Jahr.
Konstituierende Sitzung für des Gemeinderates mit Ressortzuteilungen und Wahl des Vize-Gemeindepräsidenten für die Restdauer der Legislatur 2023 - 2027 Anlässlich seiner Sitzung vom 02. Februar 2026 hat der Gemeinderat die Ressortverteilung für die Restdauer der Legislatur 2023 – 2027 vorgenommen. Die Ressorts wurden wie folgt festgelegt:
Die Gemeinde veröffentlicht zu den Ersatzwahlen für eine Gemeindepräsidentin oder einen Gemeindepräsidenten sowie für ein Mitglied des Gemeinderats – jeweils für die Restdauer der Legis...
Anlässlich seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 hat der Gemeinderat folgende Entscheide getroffen:
Überarbeitung der Geschäftsordnung des Gemeinderates aufgrund neuer Ressortzusammenstellungen Im Hinblick auf die bevorstehenden Ersatzwahlen für das Gemeindepräsidium und für ein Mitglied des Gemeinderates wurden die Ressortzusammensetzungen überprüft und aktualisiert. Die Ressortzusammensetzungen sind Bestandteil der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Diese ist öffentlich und auf der Gemeindewebsite www.bottighofen.ch einsehbar
Nach dem wegzugsbedingten Rücktritt von Herr Peter Schüepp als Mitglied des Wahlbüros der Politischen Gemeinde Bottighofen hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für die Amtsdauer 2023 – 2027 auf den 08. März 2026 (1. Wahlgang) respektive der 14. Juni 2026 (allfälliger 2. Wahlgang) festgelegt. Während der gesetzlichen Frist (bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag) ist ein Wahlvorschlag eingegangen. Für die RPK und das Wahlbüro ist eine stille Wahl möglich (Art. 11 Abs. 2 GO). Dies bedeutet, dass wenn innert der gesetzlichen Eingabefrist gleich viele Wahlvorschläge eingehen, wie Sitze zu vergeben sind, die Vorgeschlagenen durch den Gemeinderat als gewählt erklärt werden. An seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 hat der Gemeinderat Frau Ruth Kohler, Bottighofen, als Mitglied des Wahlbüros (Amtsdauer 2023 – 2027) als gewählt erklärt. Der Gemeinderat gratuliert Ruth Kohler zur Wahl und wünscht ihr viel Erfüllung in ihrer Tätigkeit.
Eingereicht von: Dr. Thomas Gropp
Liebe Bottighoferinnen, liebe Bottighofer
Nachdem nicht alle zur Podiumsdiskussion kommen konnten und mich nicht alle kennen, möchte ich regelmäßig, auch in Zukunft, Termine organisieren, bei denen ich allen Intessierten Rede und Antwort stehe. Der nächste Ter...
Das Hafenreglement stammt aus dem Jahr 2006. Es weist inzwischen sowohl inhaltliche als auch formale Mängel auf. Eine Überarbeitung ist somit dringend angezeigt. Mit der Überarbeitung wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 wurde vom Gemeinderat gelesen. Das Protokoll kann ab sofort auf der Website der Gemeinde (www.bottighofen.ch) eingesehen oder bei der Gemeinde angefordert werden.
Nach dem Rücktritt von Frau Françoise Schütz als Mitglied des Wahlbüros der Politischen Gemeinde Bottighofen hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für die Amtsdauer 2023 – 2027 auf den 18. Januar 2026 festgelegt (Urnenwahl). Während der gesetzlichen Frist (bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag) ist ein Wahlvorschlag eingegangen. Für die RPK und das Wahlbüro ist eine stille Wahl möglich (Art. 11 Abs. 2 GO). Dies bedeutet, dass wenn innert der gesetzlichen Eingabefrist gleich viele Wahlvorschläge eingehen, wie Sitze zu vergeben sind, die Vorgeschlagenen durch den Gemeinderat als gewählt erklärt werden. An seiner Sitzung vom 02. Dezember 2025 hat der Gemeinderat Herrn Jürgen Meier, Bottighofen, als Mitglied des Wahlbüros (Amtsdauer 2023 – 2027) als gewählt erklärt. Der Gemeinderat gratuliert Jürgen Meier zur Wahl und wünscht ihm viel Erfüllung in seiner Tätigkeit.