Während der Vernehmlassungsfrist im Zusammenhang mit der Aufhebung bzw. Teilaufhebung von Sondernutzungsplänen ist eine Stellungnahme eingegangen. In der Folge hat der Gemeinderat ein Gespräch mit dem Verfasser der Stellungnahme geführt und die Eingabe schriftlich beantwortet. Die öffentliche Auflage wird voraussichtlich ab 13. März 2026 erfolgen.
Während der Vernehmlassungsfrist im Zusammenhang mit Festlegung von Gewässerraumlinien entlang von Fliessgewässern sind gesamthaft drei Stellungnahmen eingegangen. In der Folge hat der Gemeinderat Gespräche mit Verfassern von Vernehmlassungen geführt und die Eingaben schriftlich beantwortet. Die öffentliche Auflage wird voraussichtlich ab 13. März 2026 erfolgen.
09.03.2026/sta
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