Die Frist zur Aufnahme auf die Namenliste von Kandidaturen für die Wahlen vom 18. Januar 2026 ist am 24. November 2025 abgelaufen. Es sind folgende Kandidaturen eingegangen:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeordnung ist für die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und das Wahlbüro eine stille Wahl möglich. Dies bedeutet, dass wenn innert der gesetzlichen Eingabefrist gleich viele Wahlvorschläge eingehen, wie Sitze zu vergeben sind, die Vorgeschlagenen durch den Gemeinderat als gewählt erklärt werden.
26.11.2025/pl
Publikation als PDF: Wahlankündigung-2.pdf